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Kosten

Gebührenverzeichnis
Hinweis: Nach § 3 der VO Pr. Nr. 3/73 vom 10. Mai 1973 ist jeder Gewerbetreibende, der Letztverbrauchern gegenüber Waren oder Leistungen anbietet verpflichtet, seine Preise bzw. Verrechnungssätze in ein Preisverzeichnis aufzunehmen und im Geschäftslokal anzubringen.
I. Erfolgsgebühren
Leistungsangebot:
Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages oder Vermittlung eines Vertrages (§ 652 BGB)
Gebührensätze einschl. MwSt.
Im Normalfall*
Berechnungs-grundlage**
1. Kaufverträge über Immobilien allgemein
a) Verkäufer
b) Käufer

3,48 %
3,48 %

notarieller
Kaufpreis bzw.
2. Kaufverträge über Eigenheime und ETW von Bauträgern
a) Bauträger
b) Käufer

3,48 %
3,48 %
Verkaufspreis
-dto-
-dto-
3. Erbbaurechtsverträge
a) Erbbaurechtsgeber
b) Erbbauberechtigter

3,48 %
3,48 %

-dto-
-dto-
4. Mietverträge über Wohnraum
a) Vermieter
b) Mieter

2,32 MM
2,32 MM

Monatskaltmiete oder
Monatskaltmiete
5. Mietverträge über Gewerberäume
a) Vermieter
b) Mieter

3,48 MM
3,48 MM

Monatskaltmiete oder
Monatskaltmiete
II. Dienstleistungsgebühren
Leistungsangebot:
Gebührensätze einschl. MwSt. Berechnungs-grundlage**
1. Beratung in Immobilien- und Finanzierungsfragen
(keine Rechts- und Steuerberatung)
EUR 89,00 + Sachkosten Stunde
Aufwand
2. Betreuung in Immobilienfragen
(keine Rechts- und Steuerberatung)
EUR 89,00 + Sachkosten Stunde
Aufwand

* in Fällen, in denen der Leistungsumfang individuell vereinbart werden muß, wird üblicherweise auch die Gebühr individuell berechnet und vereinbart. (§ 7 Abs. (3) Ziff. 1 VOPR Nr. 3/73)
** Berechnungsgrundlage ist die Größe, auf die sich der Gebührensatz bezieht; z.B. die Monatsmiete incl. Garage, fällig bei Mietvertragsabschluß

Pforzheim, den 20.02.2002

 
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