
Das Geldwäschegesetz (GWG)
Weshalb müssen wir Sie bei einem Immobilienverkauf bei Beauftragung nach Ihrem Personalausweis, Ihrer Steuer ID und der Herkunft des Geldes fragen?
Das sind berechtigte und gesetzlich vorgeschriebene Fragen, die sich aus verschiedenen rechtlichen Pflichten ergeben. Hier die wichtigsten Gründe im Überblick:
1. Geldwäschegesetz (GwG)
Immobilienmakler, Notare und auch andere am Immobiliengeschäft beteiligte Dienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, bestimmte Daten zu erheben und zu prüfen.
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Personalausweis: Zur Identifizierung des Vertragspartners. Die Identität muss überprüft und dokumentiert werden (§ 11 GwG).
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Steuer-ID: Diese wird benötigt, um steuerliche Vorschriften einzuhalten, z. B. zur Meldung beim Finanzamt, insbesondere wenn Kapitalerträge oder Spekulationsgewinne im Spiel sind.
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Herkunft des Geldes: Makler und Notare müssen nach dem GwG prüfen, ob das Geld aus legalen Quellen stammt. Verdachtsmomente auf Geldwäsche müssen gemeldet werden (§ 43 GwG).
2. Steuerrechtliche Pflichten
Bei einem Immobilienverkauf können steuerpflichtige Gewinne entstehen, z. B. durch Spekulationsgeschäfte. Deshalb verlangen Behörden häufig die Angabe der Steuer-ID, um die Transaktion korrekt zuordnen zu können.
3. Transparenz und Sicherheit
Diese Maßnahmen schützen nicht nur vor Geldwäsche, sondern stellen auch sicher, dass keine unrechtmäßigen oder betrügerischen Geschäfte über Immobilien abgewickelt werden – was auch dem Schutz der Beteiligten dient.
Kurz gesagt: Die Abfrage dieser Daten ist keine Schikane, sondern Teil gesetzlicher Verpflichtungen zur Identitätsprüfung, Vermeidung von Geldwäsche und steuerlichen Nachvollziehbarkeit.
Informationen zur Verwendung und Speicherung Ihrer Daten beim Immobilienverkauf:
🔒 Wie werden Ihre Daten konkret verwendet?
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Identitätsprüfung (Personalausweis):
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Die Daten aus dem Ausweis (Name, Geburtsdatum, Ausweisnummer, Ausstellungsdatum etc.) werden verwendet, um Ihre Identität zu verifizieren.
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Dies ist gesetzlich erforderlich, bevor ein Makler oder Notar für Sie tätig wird (Pflicht nach dem Geldwäschegesetz).
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Steuer-ID:
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Wird genutzt zur Meldung steuerrelevanter Informationen an das Finanzamt (z. B. bei Spekulationsgewinnen oder Verkauf durch eine juristische Person).
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Die Steuer-ID hilft, Sie eindeutig bei den Behörden zuzuordnen.
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Herkunft des Geldes:
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Sie müssen ggf. nachweisen, woher das Geld stammt, das für den Kauf oder Verkauf verwendet wird (z. B. Eigenkapital, Schenkung, Darlehen).
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Diese Information dient der Prüfung auf Geldwäscheverdacht. Bei Auffälligkeiten ist der Makler/Notar verpflichtet, dies an die Financial Intelligence Unit (FIU) zu melden.
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Wie werden Ihre Daten gespeichert?
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Sicher und vertraulich: Ihre Daten werden verschlüsselt und unter Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gespeichert.
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Aufbewahrungsdauer: Die Daten müssen mindestens 5 Jahre, teilweise bis zu 10 Jahre, aufbewahrt werden (nach § 8 GwG).
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Zugriffsrechte: Nur berechtigte Personen (z. B. interne Compliance-Beauftragte, Steuerberater, Notare) dürfen auf die Daten zugreifen.
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Keine Weitergabe an Dritte, außer es besteht eine gesetzliche Verpflichtung dazu (z. B. an Behörden bei Verdachtsfällen).
✅ Fazit:
Die Erhebung, Nutzung und Speicherung Ihrer Daten beim Immobilienverkauf dient dem Schutz vor Geldwäsche, der Einhaltung steuerlicher Pflichten und der rechtlichen Sicherheit aller Beteiligten – transparent, gesetzlich geregelt und datenschutzkonform.