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Gebührenverzeichnis

Hinweis: Nach § 3 der VO Pr. Nr. 3/73 vom 10. Mai 1973 ist jeder Gewerbetreibende, der Letztverbrauchern gegenüber Waren oder Leistungen anbietet verpflichtet, seine Preise bzw. Verrechnungssätze in ein Preisverzeichnis aufzunehmen und im Geschäftslokal anzubringen.

Pforzheim, den 01.01.2022

Transparenz auch in Sachen Kosten