Frage-Antwort
Hier bieten wir Informationen rund um die Immobilie.
Brandschutz
Rauchmelder sind Pflicht in Baden-Württemberg
Einbaupflicht
- für Neu- und Umbauten seit 10.07.2013
- für bestehende Wohnungen bis zum 31.12.2014
- Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Flure, über die Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen führen
Verantwortlich
- für den Einbau: Eigentümer
- für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Besitzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung, es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung
Wir möchten, dass es Ihnen ein Leben lang gut geht und Sie in Ihrer Immobilie immer Freunde haben.
Für den Fall, dass trotzdem mal ein Malheur passiert: Rauchmelder retten Leben.
Damit es gar nicht dazu kommen muss, finden Sie auf der Seite der Feuerwehr Pforzheim nützliche Tipps, Vorschläge und Verhaltensregeln.
Einbruch-Prävention
Wir möchten, dass Sie sich in Ihrem Heim dauerhaft wohlfühlen und nur gebetene Gäste haben.
Vorsicht ist besser als Nachsicht.
Mit nachfolgenden Informationen können Sie selbst einen eigenen ersten kleinen Test machen, ob Ihr Heim fit gegen ungebetene Gäste ist. Interessant ist auch mal das interaktive Haus zu “besuchen”.
Nehmen Sie auch die Hilfe der kriminalpolizeilichen Beratung in Anspruch. Ein Anruf bei Ihrer Polizeidienststelle genügt. Die Beamten nennen Ihnen gerne Ihren Ansprechpartner.
Mehr Informationen unter:
Energieausweis
Wir bieten Ihnen mehr: Wenn Sie Ihr Haus über uns verkaufen, können wir Ihnen den gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweis erstellen lassen.
Der Energieausweis schafft Klarheit
Der Energieausweis schafft Klarheit über die energetische Qualität eines Gebäudes. Sowohl die Heizungsanlage als auch die Gebäudehülle der Immobilie werden bewertet und mittels eines farbigen Labels dargestellt. Liegt Ihr Gebäude im grünen Bereich oder besteht Verbesserungspotenzial? Dem Energieausweis werden Möglichkeiten der energetischen Sanierung beigefügt. Ab Juli 2008 muss stufenweise bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung eines Wohngebäudes (ab Juli 2009 bei Nichtwohngebäuden) ein Energieausweis vorgelegt werden. Je nach Gebäudetyp /-baujahr und Anzahl der Wohneinheiten ist ein verbrauchs- oder bedarfsorientierter Energieausweis erforderlich. Bei einer geplanten Modernisierung des Gebäudes ist der bedarfsorientierte Energieausweis aussagekräftiger, da er eine vom Nutzer unabhängige Bewertung des Gebäudes bietet.
Der Energieausweis schafft Transparenz im Immobilienmarkt. Mieter und Eigentümer profitieren davon gleichermaßen.
Vorteile für Mieter und Käufer
Wer eine Wohnung bzw. ein Haus mieten oder kaufen möchte, kann die zu erwartenden Heizkosten zukünftig von Anfang an mit einkalkulieren. Denn der Energieausweis bewertet die energetische Qualität des Gebäudes und liefert Mietern und Käufern so eine wertvolle Entscheidungshilfe, um dauerhaft Energie- und Heizkosten zu sparen.
Vorteile für Vermieter und Verkäufer
Eigentümer und Vermieter, die in die energetische Sanierung ihrer Häuser investiert haben, erhalten einen Energieausweis mit einer guten Bewertung und halten damit eine echte Trumpfkarte in der Hand. In Anbetracht der steigenden Energiekosten haben Immobilien mit nachgewiesen niedrigem Energiebedarf einen Wettbewerbsvorteil auf dem Markt.
Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns an.
Erkrankt zum Termin?
Wichtige Mitteilung für unsere erkrankten Besucher
Wir heißen Sie herzlich willkommen in unseren Räumen oder auch Ihrer Wunschimmobilie. Wir schätzen Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen. In diesen besonderen Zeiten möchten wir gemeinsam mit Ihnen dafür sorgen, dass unser Besuch sicher und angenehm für alle Beteiligten ist. Daher bitten wir um Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis für die folgenden Maßnahmen:
Gesundheitsbewusstsein und Respekt gegenüber unseren Mitarbeitern:
Um die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter und anderer Besucher zu gewährleisten, möchten wir Sie darum bitten, unsere Räume nur dann zu betreten oder an Besichtigungsterminen teilzunehmen, wenn Sie sich in guter Gesundheit befinden.
Im Falle einer Erkrankung:
Sollten Sie erkrankt sein, bitten wir Sie dringend darum, zu Hause zu bleiben, um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Ihr Wohl und das unserer Mitarbeiter hat für uns höchste Priorität.
Falls Sie erkrankt sind oder aus anderen Gründen nicht persönlich erscheinen können, möchten wir Sie ermutigen, uns telefonisch oder per E-Mail zu informieren. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen und alternative Lösungen anzubieten.
Virtuelle Sitzungsmöglichkeiten:
Wir verstehen, dass persönliche Treffen nicht immer möglich sind. Deshalb bieten wir die Möglichkeit, fast alle erforderlichen Schritte und Anliegen online in einer persönlichen Sitzung zu erledigen. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um eine virtuelle Sitzung zu vereinbaren.
Ihr Wohlbefinden liegt uns am Herzen:
Wir schätzen Ihr Verständnis und Ihre Zusammenarbeit in dieser besonderen Zeit. Gemeinsam können wir dazu beitragen, eine sichere und gesunde Umgebung für alle zu schaffen.
Bleiben Sie gesund und vielen Dank für Ihr Verständnis sowie Ihre Unterstützung.
Finanzierung
Geldwäschegesetz: Gesetzliche Pflicht für Immobilienmakler
Liebe Kunden,
seit 2012 gilt in Deutschland das Geldwäschegesetz. Die gesetzliche Pflicht der Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG), gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG obliegt auch uns. Nach diesem Gesetz sind auch wir verpflichtet, bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung die Identität des Kunden festzustellen.
Zu diesem Zweck müssen wir Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und Nationalität) mittels einer Kopie Ihres Personalausweises erheben.
Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig.
Wir bitten um Ihr Verständnis und hoffen auf Ihre Unterstützung bei der Erfüllung dieser gesetzlichen Auflagen.
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung.
Den genauen Gesetzestext können Sie bei Interesse hier nachlesen
Internetverfügbarkeit
Der Weg in die digitale Welt ist für Viele unverzichtbar.
Mit diesen Links können Sie selbst die Verfügbarkeit des Internets an dem von Ihnen gewünschten Standort prüfen:
Immobilie im Alter
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Notar-Shuttle
Lassen Sie Ihren Immobilienkauf gleich zuhause oder am Flughafen starten.
Fragen Sie nach unserem Notar – Shuttle – Service.
Ein Chauffeur holt Sie pünktlich zuhause oder am Flughafen ab und bringt Sie sicher zu unserem Hausnotar in die Landeshauptstadt Stuttgart.
Ebenso sicher werden Sie wieder nach Hause gebracht.
Ein Service Ihres Immobilien – Maklers in Pforzheim.
Notartermin
Vom Interesse bis zur Unterschrift
Es gibt Dinge im Leben, die macht man ganz selten oder zum ersten Mal. Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie gehört dazu.
46 % der Verkäufer und 71 % unserer Käufer schließen zum ersten Mal im Leben einen Kaufvertrag über eine Immobilie ab. Es gibt viele Fragen, teilweise schlaflose Nächte und Aufregung vor dem, was wohl bei so einem notariellen Kaufvertrag innerhalb von 30 bis 60 Minuten abläuft.
Wir bieten Ihnen zur Vorbereitung einen Film zum Ablauf des Notartermines. Damit möchten wir im Vorfeld einiges zur Entspannung beitragen.
In zwölf Minuten zeigen wir Ihnen die wichtigen Schritte. Von der Vorbereitung bei uns im Büro, über die Begrüßung beim Notar bis zur Vertragsunterschrift. Dazwischen werden alle wichtigen Details erklärt.
Abbildung der einzelnen Stationen von
- der Kaufentscheidung des Interessenten,
- über die sichere Vorbereitung und Überwachung der einzelnen Schritte
- bis zum Notartermin mit dem Kaufvertrag.
Hier sehen Sie die wichtigsten Passagen des notariellen Kaufvertrages mit erklärenden Untertiteln zu den einzelnen Kapiteln.
Außerdem stehen wir Ihnen natürlich immer gerne zur persönlichen Besprechung des Kaufvertrages und zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung.
Strom-Meldung
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Umzugsratgeber
Aktuell bereiten wir einen aktualisierten Umzugsratgeber für Sie vor.
Sofern Sie diesen sofort nach Erscheinen per Mail erhalten möchten, dürfen Sie gerne eine Anforderungsmail an Böckler Immobilien schicken.
Versicherung
Wir wünschen Ihnen, dass Sie viel Freude und nie ein Problem mit Ihrer Immobilie haben. Wenn dennoch mal ein Malheur passiert, ist es wichtig einen guten Partner zu haben. Sind Sie gut versichert?
Nehmen wir zum Beispiel den Eigentumsübergang. Wenn gerade dort der Fall der Fälle eintritt ist es wichtig, dass die Immobilie versichert ist. Es besteht in Deutschland keine Versicherungspflicht mehr. Achten Sie deshalb bitte genau darauf, dass Ihre Immobilie die Sie kaufen auch versichert ist. Alle von uns vermittelten Immobilien sind auch auf den Versicherungsschutz geprüft. Die Belege werden Ihnen unaufgefordert in der weiteren Entscheidungsphase zur Verfügung gestellt.
Wissen schafft Vertrauen
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