Personalausweis oder Reisepass zum Abschluss eines notariellen Kaufvertrages
1. Wozu benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zum Abschluss eines notariellen Kaufvertrages für eine Immobilie?
Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass ist notwendig, damit der Notar die Identität der Vertragsparteien zweifelsfrei feststellen kann. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 10 BeurkG – Beurkundungsgesetz). Der Notar muss sicherstellen, dass die anwesenden Personen auch tatsächlich diejenigen sind, die im Vertrag genannt werden. Ohne diese Identitätsprüfung ist die Beurkundung nicht rechtswirksam.
2. Wie lange muss das Ausweisdokument noch gültig sein?
Das Ausweisdokument muss am Tag der Beurkundung noch gültig sein. Ein abgelaufenes Dokument wird in der Regel nicht akzeptiert, da es die Identitätsfeststellung rechtlich unsicher macht.
3. Kann ein notarieller Kaufvertrag ohne gültiges Ausweisdokument protokolliert werden?
Nein, grundsätzlich nicht. Der Notar darf die Beurkundung nicht durchführen, wenn er die Identität der Beteiligten nicht eindeutig feststellen kann. Ein abgelaufenes Ausweisdokument genügt normalerweise nicht, um die gesetzliche Pflicht zur Identitätsfeststellung zu erfüllen.
4. Was machen Sie, wenn die Gültigkeit des Ausweisdokumentes abgelaufen ist?
-
Unverzüglich ein neues Ausweisdokument beantragen (Personalausweis oder Reisepass).
-
In dringenden Fällen kann man bei der zuständigen Behörde einen vorläufigen Personalausweis oder Express-Reisepass beantragen.
-
Man sollte den Notar über die Situation informieren. In manchen Fällen kann der Notar eventuell zusätzliche Dokumente oder eidesstattliche Versicherungen zur Identitätsbestätigung verlangen – das ist jedoch Ausnahme, nicht Regel.