Zur Navigation wechseln Zum Inhalt wechseln Zum Footer wechseln

Wann darf man Bäume schneiden?

Zeiträume und Verbote im Überblick

Das Bewusstsein für den Schutz von Bäumen und Grünflächen gewinnt zunehmend an Bedeutung. In Deutschland regelt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), wann und wie das Schneiden und Fällen von Bäumen erlaubt ist. Verstöße gegen diese Vorschriften können zu hohen Geldbußen führen. Doch wann genau darf man Bäume schneiden? Welche behördlichen Genehmigungen sind erforderlich? Und in welchen Fällen ist das Bäumeschneiden (nicht) erlaubt?

Grundsätzlich: Wann darf man Bäume schneiden und fällen?

Das Bundesnaturschutzgesetz legt fest, dass das Schneiden und Fällen von Bäumen für Hecken, Laub-, Nadel- sowie Obstbäume im Zeitraum vom 01.03. bis zum 30.09. verboten ist. Außerhalb dieses Zeitraums, also vom 01.10. bis zum 28.02. bzw. 29.02., ist das Fäll- und Schnittverbot aufgehoben. Allerdings gibt es Ausnahmen, Genehmigungspflichten und weitere Vorgaben der Bundesländer und Kommunen, die beachtet werden müssen, insbesondere auf privaten Grundstücken.

Ziel der Gesetzgebung: Warum ist es verboten, Bäume zu schneiden oder zu fällen?

Die Gesetzgebung zielt darauf ab, den ökologischen Wert von Bäumen zu schützen. Bäume dienen als wichtiger Lebensraum für verschiedene Tierarten, insbesondere während der Brutzeit von März bis September. Die Schonzeiten ermöglichen es Vögeln, Eichhörnchen, Baummardern und Insekten ungestört ihren Nachwuchs aufzuziehen. Darüber hinaus bieten Bäume zahlreiche ökologische Vorteile wie Lärmminderung, Luftreinigung, CO2-Speicherung und Reduktion des Treibhauseffekts.

Ob und wann man Bäume schneiden und fällen darf, hängt vom Einzelfall ab

Die Erlaubnis zum Schneiden oder Fällen von Bäumen hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Zeitraum, die Art des Baumes, die Genehmigungspflicht und eventuelle Baumschutzverordnungen der Kommunen. Insbesondere im Zeitraum von März bis September sind starke Rückschnitte, das “auf den Stock setzen” und Rodungen untersagt. Kleinere, schonende Pflegeschnitte sind hingegen ganzjährig erlaubt. Legal Bäume schneiden: Wann ist es erlaubt, Rückschnitte und Fällungen durchzuführen? Die rechtliche Situation hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Zeitraum, die Baumschutzverordnung, der ökologische Wert des Baumes und der Begründung bzw. Anlass für das Schneiden oder Fällen. Insbesondere müssen rechtmäßige Anlässe wie Denkmalpflege, Entwicklungshindernisse oder Gefährdung von Personen oder Gegenständen vorliegen. Eine rechtssichere Dokumentation ist dabei unerlässlich.

Bäume schneiden und fällen verboten: Kosten und Bußgelder

Das Nichteinhalten der Schonzeiten und das Schneiden oder Fällen ohne Genehmigung können zu hohen Geldbußen führen. Die Höhe der Bußgelder variiert je nach Standort, Baumschutzverordnungen, ökologischem Wert und Art des Verstoßes. Gemäß § 69 BNatSchG können Bußgelder bis zu 10.000 Euro bzw. 50.000 Euro verhängt werden, wobei Länder und Kommunen auch höhere Bußgelder festlegen können.

Insgesamt ist es wichtig, sich bewusst zu sein, dass das Schneiden und Fällen von Bäumen nicht nur rechtliche Konsequenzen haben kann, sondern auch einen Beitrag zum Schutz der Umwelt und des ökologischen Gleichgewichts leistet. Facharbeiter, Gärtner und Privatpersonen sollten daher die geltenden Bestimmungen beachten und verantwortungsbewusst handeln.

Weitere News die Sie interessieren könnten:

Auf Formel 1 – Kurs für Immobiliengeschäfte

Solitude – Geschichte, Geschwindigkeit und der Blick nach vorn Dieses Bild verbindet Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft an einem ganz besonderen Ort: der Solitude-Rennstrecke. Zwischen 1935 und 1965 war sie eine der offiziellen Rennstrecken der Formel 1 und zählt bis heute zu den legendärsten Straßenkursen Europas. Hier,
Mehr erfahren

Mietpreisbremse 2026: Warum sie am Bodensee entfällt – und in Pforzheim gilt

Ab dem 1. Januar 2026 veränderte sich die Gebietskulisse der Mietpreisbremse in Baden-Württemberg deutlich. Während sie in Singen, Radolfzell am Bodensee, Konstanz, Büsingen am Hochrhein und Eigeltingen nicht mehr angewendet wird, fällt Pforzheim unter die Regelung. Was steckt dahinter – und was bedeutet das für Eigentümer
Mehr erfahren

Verlässlichkeit in bewegten Zeiten – 20 Jahre Engagement und gegenseitige Wertschätzung

Nach 20 Jahren engagierter Mitarbeit verabschieden wir Frau Jutta Bracht in den wohlverdienten Ruhestand. Zwei Jahrzehnte gemeinsamer Weg stehen für weit mehr als eine lange Betriebszugehörigkeit – sie stehen für Vertrauen, Entwicklung und ein partnerschaftliches Miteinander auf Augenhöhe. Gerade in einer Zeit, in der berufliche Wechsel – insbesondere bei jüngeren
Mehr erfahren
Panorama Pforzheim bei Tag Immobilienmakler Pforzheim

ZIA-Frühjahrsgutachten 2026: Pforzheim zwischen Zurückhaltung und neuer Dynamik

Einordnung für den Immobilienmarkt in Pforzheim Das aktuelle ZIA-Frühjahrsgutachten für das Jahr 2026 beschreibt eine strukturelle Schwäche des deutschen Immobilienmarkts mit besonderem Druck im Wohnungsbau. Für einen Mittelstandstandort wie Pforzheim ergeben sich aus dieser Marktsituation differenzierte Effekte – je nach Segment. 1) Wohnimmobilien: Angebotsengpass trifft auf preissensible Nachfrage
Mehr erfahren

Erneut ausgezeichnet: BÖCKLER Immobilien ist Best Property Agent 2026

Wir freuen uns sehr: BÖCKLER Immobilien wurde auch im Jahr 2026 erneut mit dem renommierten Qualitätssiegel BEST PROPERTY AGENT des internationalen Immobilienmagazins BELLEVUE ausgezeichnet. Für uns ist diese wiederholte Ehrung eine besondere Bestätigung unserer täglichen Arbeit und unseres hohen Qualitätsanspruchs. Der „Oscar der Immobilienbranche“
Mehr erfahren

Schneeräumung & Streupflicht: Wer haftet im Winter – Mieter, Vermieter oder WEG?

Der Winter bringt nicht nur Schnee und Eis, sondern auch rechtliche Verantwortung. Kommt es zu einem Sturz auf einem nicht geräumten oder nicht gestreuten Gehweg, können erhebliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen entstehen. Doch wer ist eigentlich verantwortlich – der Mieter, der Vermieter oder die Wohnungseigentümergemeinschaft
Mehr erfahren

Neue Regelungen für Immobilien in Baden-Württemberg2026

Seit dem 1. Januar 2026 gelten in Baden-Württemberg mehrere neue bzw. verschärfte Regelungen rund um Immobilien, Häuser und Grundstücke. Eigentümer, Käufer und Verkäufer sollten diese Änderungen jetzt kennen – denn sie wirken sich unmittelbar auf Wert, Nutzung und Planung von Immobilien aus. Energie &
Mehr erfahren

Auf ein starkes 2026 – wir sind bereit!

Liebe Kundinnen und Kunden,liebe Partnerinnen und Partner, ein neues Jahr liegt vor uns – voller Chancen, Möglichkeiten und neuer Perspektiven. Wir freuen uns auf 2026 und sind bereit. Bereit, Sie weiterhin zuverlässig, kompetent und mit voller Leidenschaft zu begleiten. Gut aufgestellt für 2026 Wir starten mit einem sehr
Mehr erfahren

2025: Ein bewegtes Jahr liegt hinter uns

Das Jahr 2025 war geprägt von außergewöhnlichen Herausforderungen. Starke Schwankungen bei Immobilienpreisen, Zinsen und Nachfrage sowie eine spürbare Zurückhaltung bei Kunden und Banken haben den Markt deutlich beeinflusst. Gerade in diesem anspruchsvollen Umfeld sind wir besonders dankbar und stolz, auch in diesem Jahr zahlreiche Kundinnen und Kunden erfolgreich begleitet und
Mehr erfahren
Die Playmobilfigur visialisiert die Verbundenheit der Bevölkerung mit Ihrer Heimat

Eine kleine Figur mit großer Bedeutung für den Nordschwarzwald

Wer in der Region Pforzheim und im Nordschwarzwald zuhause ist, kennt sie längst: die Schwarzwaldmarie. Die kleine Playmobilfigur mit Bollenhut und traditioneller Tracht hat in diesem Jahr einen regelrechten Hype ausgelöst – und wurde überraschend schnell zum begehrten Sammlerstück. Doch warum eigentlich? Und was macht die Schwarzwaldmarie zu
Mehr erfahren
Die Immobilien Weihnachtsgeschichte

Weil es manchmal mehr braucht als nur einen Mietvertrag

„Es war einmal vor langer, langer Zeit …“So beginnen viele Märchen.Unsere Geschichte beginnt tatsächlich im Jahr 2012. Damals vermieteten wir eine Wohnung in einem Zweifamilienhaus. Zwei Parteien, ein Dach – und schnell zeigte sich: Das passte. Die Jahre vergingen, das Miteinander war freundlich, respektvoll und von gegenseitigem Vertrauen
Mehr erfahren

Ziel erreicht – so dürfen wir es auch heute wieder nennen.

Heute haben wir den Verkauf eines 2-Familienhauses notariell erfolgreich besiegelt. Allerdings nicht nur wie gewohnt bei unserem Haus-und-Hof-Notariat in Stuttgart, sondern auch mit Unterstützung eines Notariats hoch oben im Norden – an der Nordsee. Unser aktuelles Stammquartier befindet sich dabei im „Dubai des Nordens“: im Atlantic Sail, dem kleinen Burj
Mehr erfahren