Am 1. Juli 2022 geht es los: Immobilieneigentümer müssen im Zuge der Grundsteuerreform eine Art zweite Steuererklärung bei den Finanzämtern einreichen. Spätester Abgabetermin ist der 31. Oktober 2022.
Die Abgabe muss grundsätzlich elektronisch erfolgen https://www.elster.de/eportal/infoseite/grundsteuerreform
Diese können Sie entweder selbst abgeben oder diese durch den Steuerberater Ihres Vertrauens abgeben lassen.
Die Grundstückseigentümer werden per Brief vom Finanzamt zur Abgabe aufgefordert.
Wichtig bei der Angabe der Bodenrichtwerte sind die von den Gutachterausschüssen NEU erstellten Werte zum 01.01.2022!