Seit dem 1. Januar 2025 gilt die neue Grundsteuer – ein Thema, das spätestens jetzt in den Fokus rückt, da die ersten Grundsteuerbescheide von Städten und Gemeinden an Eigentümer verschickt werden. Doch wie funktioniert die Berechnung? Wer ist bei Fragen der richtige Ansprechpartner? Und was passiert bei laufenden Einsprüchen? Wir haben die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Die neue Grundsteuer: Ein dreistufiges Verfahren
Die Reform der Grundsteuer wird in einem klar geregelten, dreistufigen Verfahren umgesetzt:
- Feststellung des Grundsteuerwerts
Das Finanzamt ermittelt den Grundsteuerwert, indem die Fläche des Grundstücks mit dem Bodenrichtwert multipliziert wird. Die Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen der jeweiligen Gemeinden bestimmt.
- Berechnung des Grundsteuermessbetrags
Anschließend wird der Grundsteuerwert mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert. Dabei gibt es für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke eine Vergünstigung: Die Steuermesszahl ist hier um 30 % niedriger. Das Finanzamt informiert die Eigentümer über den Grundsteuermessbetrag und übermittelt diesen an die jeweilige Gemeinde.
- Ermittlung der Grundsteuer durch die Gemeinde
Im letzten Schritt legt die Gemeinde den Grundsteuerbescheid fest, indem sie den Grundsteuermessbetrag mit dem gemeindespezifischen Hebesatz multipliziert. Dieser Hebesatz wird von jeder Kommune individuell bestimmt und kann daher regional unterschiedlich sein.
Wer hilft mir bei Fragen zur Grundsteuer?
- Zahlungen oder Hebesätze: Zuständig ist die jeweilige Gemeinde.
- Berechnung des Grundsteuerwerts oder Grundstücksfragen: Hier hilft das Finanzamt weiter. Für Pforzheim stehen die zentralen Telefonnummern (07231) 1835999 und (07231) 1833999 zur Verfügung. Alternativ können Eigentümer für Fragen und zur Information das Online-Kontaktformular nutzen.
Was bedeutet der Bodenrichtwert?
Der Bodenrichtwert ist ein Durchschnittswert für eine Bodenrichtwertzone und kein individueller Verkehrswert des Grundstücks. Er wurde von den Gutachterausschüssen zum Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt. Wer Zweifel an der Angemessenheit des Bodenrichtwerts hat, kann ein eigenes Gutachten einreichen. Weitere Informationen finden sich auf der Website des Finanzministeriums Baden-Württemberg.
Rechtliche- bzw. steuerliche Beratung oder Widerspruch:
Für individuelle Fragen oder gar rechtliche Themen stehen Ihnen Ihr Steuerberater bzw. Rechtsanwalt bzw. auch der Haus- und Grundbesitzerverein zur Seite.
Unser Fazit
Die neue Grundsteuer bringt für viele Eigentümer eine Umstellung mit sich. Wichtig ist es, die Bescheide sorgfältig zu prüfen und bei Unklarheiten die richtigen Ansprechpartner zu kontaktieren. Eigentümer sollten dabei Ruhe bewahren – auch wenn es in Einzelfällen noch offene Fragen oder Einsprüche gibt, sorgt das mehrstufige Verfahren für Transparenz und klare Zuständigkeiten.
Bleiben Sie informiert und prüfen Sie Ihre Grundsteuerbescheide sorgfältig, um rechtzeitig reagieren zu können.